Sie sind hier

Ausbildung Asbestsanierer gemäss EKAS 6503 (SUVA-anerkannt)

Die Veranstaltung hat nur noch 12 freie(n) Platz/Plätze. Wenn Sie mehr als 12 Teilnehmer/innen einbuchen, dann wird die gesamte Gruppe auf die Warteliste gesetzt. Sie können aber auch die Anzahl der Teilnehmer/innen, die Sie anmelden, auf 12 reduzieren, um dies zu vermeiden.
Persönliche Angaben
Teilnahmegebühr(en) *
Gesamt
Ihre berufliche Adresse
Weitere Angaben für Ausbildung Sanierer
Um Sanierungsarbeiten durchführen zu können, muss der Kursteilnehmer in der Lage sein, eine Atemschutzmaske zu tragen. Sollte der Kursteilnehmer gewisse gesundheitliche Probleme haben (etwa Asthma), sollte die Tauglichkeit durch einen Facharzt (Pneumologen) abgeklärt werden.
 
Schliesst der Kursteilnehmer den Kurs erfolgreich ab, wird er der Suva als ausgebildeter Asbest-Sanierer gemeldet. Dazu wird die Sozialversicherungsnummer verwendet (sollte der Kursteilnehmer keine SV-Nummer haben, bitte Pass-oder ID-Nummer verwenden).
Teilnehmer müssen mindestens über ein Berufsgrundausbildung vom Niveau Eidgenössisches Berufsattest EBA oder über eine gleichwertige Ausbildung im Ausland verfügen.
Vor dem eigentlichen Kurs zum "Spezialist für Asbestsanierung gemäss EKAS 6503" müssen die Teilnehmer einen 2-tägigen EINFÜHRUNGSKURS in die ARBEITSSICHERHEIT absolviert haben.
Vor dem eigentlichen Kurs zum "Spezialist für Asbestsanierung gemäss EKAS 6503" müssen die Teilnehmer einen 2-tägigen EINFÜHRUNGSKURS ASBEST absolviert haben.
Für Personen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, verlangt die Suva einen Nachweis der Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1, schriftlich und mündlich).