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Asbest: Ratschläge für den Kauf von Immobilien

Will man in Frankreich ein Gebäude verkaufen, so muss der Verkäufer noch vor dem Verkauf eine Expertise des Gebäudes durchführen. Dies dient dem Schutz des Käufers. Durch diese Expertise - neben Asbest muss auch das Vorhandensein von bleihaltigen Anstrichen und die elektrischen Installationen untersucht werden - weiss der Käufer anschliessend, ob das Gebäude, das er kaufen will, nicht unerwartete Überraschungen beinhaltet.

In der Schweiz gibt es zur Zeit noch keine solche Reglementierung. Nichts desto trotz ist es auch in der Schweiz jedem Käufer eines Hauses oder einer anderen Immobilie wärmstens empfohlen, das mögliche Vorhandensein von Asbest abzuklären.

Eine neue Brochüre aus der Westschweiz gibt genau Auskunft um was es geht.