Sie sind hier

Gefährdungspotential von asbestverdächtigen Materialien

Das Gefährdung für die Gesundheit, die von einem Material ausgeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:

  • Art des Materials (fest- oder schwachgebunden?)
  • Menge des Materials
  • Zustand des Materials
  • Zugänglichkeit des Materials.

Die von der SUVA definiert drei Gefahrenstuffen (grün, orange, rot). Für verschiedene Arbeiten lässt sie aber "erleichterte Massnahmen" (siehe unter anderem Übersicht der Massnahmen) womit der rote Bereich in zwei Unterbereiche geteilt werden kann.

Grüner Bereich

Keine Gefährdung

Keine Massnahmen sind zu treffen

Oranger Bereich:

Begrenzte Gefährdung

Arbeiten können von einer nicht auf Sanierungsarbeiten spezialisierten Firma ausgeführt werden. Massnahmen müssen aber getroffen werden (EKAS-Richtlinie 6503, Kapitel 8 und sinngemäss nach SUVA Factsheet 33031 für Faserzement).

Roter Bereich:

Mittlere bis hohe Gefährdung

Rot:

Mittlere Gefährdung

Die Arbeiten müssen von einer von der SUVA anerkannten auf Asbestsanierungen spezialisierten Firma durchgeführt werden. Es können aber im Vergleich zur EKAS Richtlinie 6503 „erleichterte Massnahmen angewendet werden. Wann dies der Fall ist, ist auf der SUVA-Liste „Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien - Übersicht der Massnahmen“ ersichtlich.

Grundsätzlich sind bei der Sanierung folgende Massnahmen notwendig:

  • PSA : Mindestens Halbmasken mit P3-Filter und Weg­werf-Schutzanzug (Typ 3, Kat .5-6).
  • Zone : Schleuse mit 1 Zelle, in welcher Personen und Materialien gereinigt werden können (idealerwei­se Schleuse mit Dusche).
  • Luftaustausch : Mindestens 10 mal pro Stunde. Auf eine Überwachung des Unterdrucks kann verzichtet wer­den. Der Unterdruck muss aber mindestens 20Pa betra­gen.
  • Fachliche Begleitung durch einen Asbest-Berater : Bei kleineren Vorhaben: Nicht notwendig. Bei grösseren: empfohlen.
  • Kontrolle der Faserkonzentration in der Luft : Bei Ar­beiten geringen Umfangs nicht notwendig. Bei grossen Zonen oder vielen kleinen Zonen, sowie bei Sanierungen in sensiblen Gebäuden sollten punktuell Messungen durchgeführt werden (rund 4 mal weniger als in der VDI angegeben), insbesondere zu Beginn ei­ner Baustelle, um die Arbeitsmethoden zu testen. Dazu muss aber gemäss FACH-Publikation 2955 das OK der SUVA und der kantonalen Behörden angefordert werden.

Dies ist etwa für Fliesenkleber der Fall, wenn die Arbeiten von kleinem Umfang sind und in einem Arbeitsgang ausgeführt werden können (siehe z.B. SUVA Factsheet 33077).

Dunkelrot:

Hohe Gefährdung

Sanierungsarbeiten müssen gemäss EKAS-Richtlinie 6503, Kapitel 7 von einer von der SUVA anerkannten auf Asbestsanierungen spezialisierten Firma durchgeführt werden.