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Gefährdungspotential von asbestverdächtigen Materialien
Das Gefährdung für die Gesundheit, die von einem Material ausgeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:
- Art des Materials (fest- oder schwachgebunden?)
- Menge des Materials
- Zustand des Materials
- Zugänglichkeit des Materials.
Die von der SUVA definiert drei Gefahrenstuffen (grün, orange, rot). Für verschiedene Arbeiten lässt sie aber "erleichterte Massnahmen" (siehe unter anderem Übersicht der Massnahmen) womit der rote Bereich in zwei Unterbereiche geteilt werden kann.
Grüner Bereich Keine Gefährdung |
Keine Massnahmen sind zu treffen |
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Oranger Bereich: Begrenzte Gefährdung |
Arbeiten können von einer nicht auf Sanierungsarbeiten spezialisierten Firma ausgeführt werden. Massnahmen müssen aber getroffen werden (EKAS-Richtlinie 6503, Kapitel 8 und sinngemäss nach SUVA Factsheet 33031 für Faserzement). |
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Roter Bereich: Mittlere bis hohe Gefährdung |
Rot: Mittlere Gefährdung |
Die Arbeiten müssen von einer von der SUVA anerkannten auf Asbestsanierungen spezialisierten Firma durchgeführt werden. Es können aber im Vergleich zur EKAS Richtlinie 6503 „erleichterte Massnahmen“ angewendet werden. Wann dies der Fall ist, ist auf der SUVA-Liste „Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien - Übersicht der Massnahmen“ ersichtlich. Grundsätzlich sind bei der Sanierung folgende Massnahmen notwendig:
Dies ist etwa für Fliesenkleber der Fall, wenn die Arbeiten von kleinem Umfang sind und in einem Arbeitsgang ausgeführt werden können (siehe z.B. SUVA Factsheet 33077). |
Dunkelrot: Hohe Gefährdung |
Sanierungsarbeiten müssen gemäss EKAS-Richtlinie 6503, Kapitel 7 von einer von der SUVA anerkannten auf Asbestsanierungen spezialisierten Firma durchgeführt werden. |