In rund 10 bis 20% der Gebäude in der Schweiz wurde das Holz der Dachstöcke mit Holzschutzmitteln behandelt. Werden diese Dachstöcke in Wohnungen umgebaut, können diese Schadstoffe zu einer echten Gesundheitsgefährdung für die Anwohner führen. Eine Ermittlungspflicht vor einem Umbau gibt es nicht. Wenn man’s aber nicht tut, kann es kompliziert werden, wie dieses Fallbeispiel zeigt.
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Bauschadstoffe
10% bis 20% der vor 1990 erbauten Gebäude sind mit Holzschutzmitteln behandelt. Eine Untersuchung im Rahmen eines Um- oder Rückbaus ist nicht obligatorisch. Aber es gibt sehr gute Gründe, dies trotzdem zu tun. Auch finanzielle.
Posted by: Simon Schneebeli; Mittwoch, 1 Mär