Die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor radioaktiven Strahlen in der Schweiz ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Seit Oktober letzten Jahres läuft die Vernehmlassung der neuen Revision dieser Verordnung. Stellungsnahmen können noch bis am 15. Februar abgeliefert werden.
Für den Bauschadstoff-Spezialisten sind insbesondere die Vorgaben zum Radon zu beachten. Es geht um folgende Punkte (Kapitel 3, Art. 164-177):