Die Suva hat ein neues Factsheet zur Sanierung von PAK-haltigen Materialien publiziert. Das Factsheet beschreibt, welche Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeiter getroffen werden müssen. Es lässt aber auch einige wichtige Fragen offen. Um was geht es?
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Sanierung
Um den Austausch mit den anerkannten Asbestsanierungsfirmen zu fördern, organisierte die Suva am 27. Mai eine Informationsveranstaltung. Corona-bedingt fand diese online statt.
Die Suva nutzte den Anlass um über Neuerungen zu informieren und um die Umsetzung bestehender Regeln zu präzisieren. Hier das wesentliche in Kürze.
Bereits im Frühling 2019 hat die SUVA darüber informiert, dass sie die Anforderungen an die Teilnehmer der Ausbildung zum Spezialisten für Asbestsanierung gemäss EKAS-Richtlinie 6503 anzuheben gedenkt.
Auf Anfang 2020 treten diese Änderungen in Kraft.
Neue Anforderungen an Kursteilnehmer
Personen, die sich zum Spezialist für Asbestsanierung ausbilden wollen, müssen neu folgende Anforderungen erfüllen:
Am 3. Mai fand in Bern eine Zusammenkunft der Suva mit Vertretern aller in der Schweiz anerkannten Ausbildungsstätten von Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen statt. Ziel des Treffens war einerseits ein Austausch über den gegenwärtigen Stand der Dinge. Andererseits ging es um die Frage, wie man die Ausbildung von Spezialisten für Asbestsanierung weiter verbessern kann. Konkret möchte die Suva durch eine verbesserte Ausbildung den Gesundheitsschutz der Arbeiter verbessern.
Stand der Dinge
Zu Beginn des Treffens präsentierte die Suva verschiedene Zahlen:
Letztes Jahr berichteten verschiedene Medien dass Studien zeigen, dass der Nutzen von Zahnseide fraglich ist. Auch wurde erwähnt, dass es praktisch keinen zusätzlichen Nutzen bring, wenn man seine Zähne länger als zwei Minuten putzt.
Ist es möglich, dass wir bei Asbest in einer ähnlichen Situation sind? Gibt es einen Punkt, ab welchem weitere Vorkehrungen zum Schutz vor Asbest mehr schaden als nutzen?
Letztes Jahr hat die SUVA das Factsheet 33077 herausgegeben. Dieses Factsheet besagt unter anderem, dass man beim Sanieren von Fliesenkleber auf den Aufbau einer dreikammerigen Schleuse verzichten kann, solange es sich um weniger als 5m2 Fliesenkleber handelt, dieser nicht abgeschliffen sondern abgespitzt wird und man alles in einem einzigen Arbeitsgang machen kann.