Vor 30 Jahren gab es kaum explizite Anforderungen, wer wie Asbest sanieren darf. Erst im 2008 wurde in der Bauarbeitenverordnung definiert, dass «Spezialisten für Asbestsanierung» eine 4.5-tägige Ausbildung absolvieren müssen.
Im 2020 präzisierte die Suva weiter, dass angehende Spezialisten für die Zulassung zu dieser Ausbildung über eine mindestens einjährige Berufsausbildung, sowie Erfahrung im Bau-/Asbestbereich und gute Deutschkenntnisse verfügen müssen.