Entsorgung von Abfällen mit Asbest – Was ist jetzt neu?

Posted by

admin11; April 29, 2025

Wie werden asbesthaltige Abfälle entsorgt? Bislang gab es recht unterschiedliche Vorgaben, und gewisse Dinge wurden toleriert, auch wenn sie nie formalisiert wurden. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Umwelt BAFU hat nun eine Art «Leitfaden» erstellt, der Ende 2024 auf PolluDoc veröffentlicht wurde. 

An der Matinée technique der VABS vom 28. März wurde dieses Dokument präsentiert und erläutert.  Diese Vorgaben gelten ab sofort als «Stand der Technik» und sind anzuwenden.

Was aber hat sich tatsächlich geändert und wie sieht die neue Praxis aus?

 

Asbest-Abfälle: Priorität Triage

Aus all den Diskussionen und Dokumenten geht vor allem hervor: Die Deponievolumen sind beschränkt und niemand will neue Deponien. Das geht so weit, dass gewisse Deponien heute die Mengen an Asbest-Abfällen, die sie annehmen, einschränken. Hier ist auch kurzfristig keine Verbesserung der Situation zu erwarten, im Gegenteil: Auch langfristig muss mit einer Verknappung der verfügbaren Deponievolumen gerechnet werden.

Daraus ergibt sich:

  • Abfälle weiter triagieren: Bei der Sanierung müssen asbesthaltige von asbestfreien Abfällen getrennt werden. Diese Triage soll weiter optimiert werden, insbesondere wenn brennbare Asbestabfälle in die KVA und andere in die Deponie gehen. Beim Rückbau mit dem Bagger braucht es dafür ein Triagekonzept.
  • Entsorgung wenn möglich in einer KVA: Um Deponievolumen zu schonen sollen brennbare Abfälle bevorzugt in einer KVA entsorgt werden (siehe weiter unten).
  • Anlieferung anmelden: Für schwachgebundene Abfälle soll der Sanierer sich vorher erkundigen, ob / unter welchen Bedingungen die Deponie seine Abfälle annimmt. Besonders wenn sehr grosse Abfallmengen entstehen, wünschen es die Deponien, dass sie vorher konsultiert werden.

 

VeVA-Codes

Asbesthaltige Rückbaumaterialien werden neu offiziell nur noch in die folgenden beiden LVA-Codes unterteilt:

  • 17 06 05 [s]: Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern 
  • 17 06 98 [nk] für asbesthaltige Bauabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 06 05 fallen

Welches Material unter welche Nummer fällt, ist im PolluDoc-Dokument genau definiert. Für die Beurteilung ist aber vorallem auch ausschlaggebend, in welchem Zustand ein Material ist. Auch festgebundene Materialien können unter 17 06 05 fallen, wenn sie in schlechtem Zustand sind.

 

Verpackung

Neu gilt: Alle Abfälle müssen verpackt werden:

  • Festgebundene Abfälle i.A. einfach verpackt, z.B. in Bigbags.  
  • Schwachgebundene Abfälle: doppelt verpackt. Es muss sich um eine «bauartgeprüfte Verpackung» handeln. Sie muss staubdicht und reissfest sein.

Eine offene Lagerung und ein offener Transport sind auch für festgebundene Abfälle nicht mehr zulässig.

Die Verpackung muss gekennzeichnet werden (auch für den Transport). Dies beinhaltet für jeden Behälter (also z.B. Bigbag):

  • Logo Asbest und Hinweis «Achtung enthält Asbest»
  • Gefahrenzettel «9». Für schwachgebundene Asbestabfälle muss im Prinzip zusätzlich jeder Behälter mit der jeweilige UN-Nummer gekennzeichnet sein (in der Praxis ist dies heute noch nicht der Fall).

 

Transport

Abfälle mit schwachgebundenem Asbest (17 06 05) sind ein Sonderabfall und müssen gemäss ADR-Vorgaben transportiert werden. Für Mengen über 333 kg für Amphibolasbest, und 1000 kg für Chrysotil heisst das:
Das Fahrzeug muss den ADR-Vorgaben entsprechen: das heisst, es braucht einen für den Gefahrenguttransport ausgebildeten Fahrer, spezielle Ausrüstung für das Fahrzeugs, eine Beschilderung des Fahrzeugs (2212 für Amphibolasbest und 2590 für Chrysotil), etc.

  • Bedeckte Fahrzeuge oder Container oder starre, geschlossene Verpackung (z.B. Kunststoff-Gefahrgutfass)
  • Kein Kippen auf der Deponie

Für kleinere Mengen von Asbest-Abfällen (unter 333 kg für Amphibolasbest, unter 1000 kg für Chrysotil) gelten diese Vorgaben nicht, wenn der Asbestsanierer die Abfälle selber transportiert (Handwerkerregel). Einen Begleitschein braucht es trotzdem, es sei denn, es handelt sich um weniger als 50 kg. Die Abfälle müssen in jedem Fall sicher verpackt, gekennzeichnet und im Fahrzeug sicher gelagert werden.

 

Entsorgung in der KVA

Bereits in der Vergangenheit wurde die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen in einer üblichen Kehrichtverbrennungsanlage wiederholt diskutiert. Diese Entsorgungsmöglichkeit wird jetzt offiziell für brennbare asbesthaltige Abfälle empfohlen, also etwa für Bodenbeläge, Kleber, Dichtungsbahnen, Fenster mit asbesthaltigem Kitt, etc.

Um solche Abfälle anzunehmen, müssen die KVA ein betriebsinternes Sicherheitskonzept erstellen, das genau regelt, wie der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden sichergestellt wird. Zurzeit verfügen nur drei Schweizer KVA über ein solches Konzept und nehmen asbesthaltige Abfälle offiziell an.

Für den Asbestsanierer heisst das:

  • Trennen: Wenn man Asbestabfälle in einer KVA entsorgen will, müssen die brennbaren Abfälle bereits bei der Sanierung von den nicht brennbaren getrennt werden.
  • Erkundigen: Vor der Anlieferung an die KVA die Annahmebedingungen einholen. Es ist wahrscheinlich, dass KVA asbesthaltige Abfälle nur zu Randzeiten oder an bestimmten Tagen annehmen.

Auf Grund der begrenzten Deponievolumen ist zu erwarten, dass sich die Vorgaben und die Praxis zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen auch in Zukunft weiterentwickeln werden. So sind auch neue Verfahren in Entwicklung, in denen Asbestabfälle mit chemisch-mechanischen Verfahren denaturiert werden.

 


 

Unsere Weiterbildungen zum Thema Entsorgung:

 

 

 

Weitere News

Ende 2024 wurde auf PolluDoc ein «Bericht» zum Thema Entsorgung von Asbest publiziert. Dieses Dokument präzisiert, wie Asbestabfälle korrekt zu handhaben und zu entsorgen sind. Der Bericht macht vieles konkreter.

Posted by: admin11; Dienstag, 29 Apr

Die Fachverbände VABS und FAGES haben ein Weiterbildungskonzept entwickelt, das zum Titel einer «Fachexpertin» oder eines «Fachexperten» führt. BilBau bietet bereits eine ganze Reihe anerkannter Kurse an. Weitere sind in Bearbeitung.

Posted by: Simon Schneebeli; Montag, 24 Mär

Ein gutes Verständnis von Gebäuden, insbesondere dem Aufbau von Fassaden, Wänden, Decken, Dächern, aber auch Brandabschottungen und Dilatationsfugen ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um auch verdeckte Vorkommen von Asbest und andern Bauschadstoffen effizient auffinden zu können. Unser Kurs "Baukunde für Bauchadstoff-Spezialisten" vermittelt genau diese Kompetenzen. Ein Interview mit der Kursleiterin Bettina Scherer.

Posted by: Judith Trachsel; Freitag, 14 Mär

Viele nehmen sich Anfang Jahr Vorsätze. Viele sind nach einigen Tagen bereits wieder vergessen. Firmen, die mit besonderen Gefährdungen zu tun habend – und dazu gehören Asbestsanierungsfirmen – können sich nicht erlauben, dass die Neujahrsvorsätze Wunschdenken bleiben. Sie müssen ihr betriebliches Sicherheitskonzept regelmässig überprüfen und verbessern.

Posted by: Simon Schneebeli; Freitag, 10 Jan