Neue Empfehlungen und Referenzen

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Simon Schneebeli; Dezember 10, 2018

Fach-Broschüre "Asbestsanierung beim Um- und Rückbau von Gebäuden

Die erste Version des FACH-Dokuments 2994 wurde 2014 publiziert. Seit Juli ist eine überarbeitete Version verfügbar. Grundsätzlich geändert hat sich relativ wenig, ausser dass die Neuerungen der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen integriert wurden:

  • Andere Schadstoffe: Die Broschüre weisst noch expliziter als bisher darauf hin, dass neben Asbest auch andere Schadstoffe, auch nutzungsbedingte untersucht werden müssen.
  • Entsorgungskonzept: Die Publikation erwähnt, dass der Diagnosebericht auch Angaben zu den Abfällen und zur Entsorgung erhalten muss.
  • Hydraulische und thermische Behandlung von Asbest-Abfällen: Neben der Entsorgung in einer Deponie wird die "hydraulische Verfestigung" (Vermischen mit Zement) und die thermische Behandlung (Verglasung) explizit erwähnt. (Letztere ist zur Zeit nur in Frankreich möglich).
  • Anforderungen Ausbildung: Die neue Version präzisiert, dass für komplexe Sanierungsvorhaben empfohlen wird, einen Spezialisten mit einer formellen Ausbildung von 4 bis 5 Tage und viel Erfahrung (mindestens 100 untersuchte Objekte), sowie mit Kenntnissen zum Erstellen von Entsorgungskonzepten beizuziehen.

Polludoc-Vernehmlassung

Seit einem Jahr arbeitet eine Arbeitsgruppe der Fachverbände VABS und FAGES an einer neuen Dokumentation zu Asbest und andern Bauschadstoffen. In einem ersten Schritt wurden die wichtigsten Anwendungen von Asbest sauber dokumentiert und jetzt zur Vernehmlassung veröffentlicht. Die Dokumentation enthält Angaben zur Gefährdung, zur Diagnostik, zur Sanierung und zur Entsorgung und soll als Referenz für Schadstoff-Spezialisten gelten. Im folgenden Jahr wird die Dokumentation mit Angaben zu andern Schadstoffen wie PCB, PAK, etc. ergänzt werden.

Neue PCB-Richtlinie im Kanton Genf

Für jene Personen, die auch im Kanton Genf arbeiten: Diesen Sommer wurde einen neue PCB-Richtlinie publiziert. Die Richtlinie selber hat sich kaum geändert.  In einem Anhang werden aber einige Punkte präzisiert:

  • Zu untersuchende Elemente: Beinhalten explizit auch Metalltüren, -Fenster und -Rahmen, Heizungsradiatoren sowie Kabelummantelungen und Ölradiatoren
  • Luftmessungen: Eine Luftmessung wird bereits ab einer Konzentration von 1'000 mg/kg erwähnt (bisher ging man von "Konzentationen im Prozent-Bereich" aus).
  • Anforderung an die Analytik: Die Nachweisgrenze muss bei mindestens 10 mg/kg liegen und die PCB-Mischung muss angegeben werden (der Umrechnungsfaktor 5 darf nur verwendet werden, wenn die Mischung nicht bestimmt werden kann). Auch muss die Messungsicherheit angegeben werden. 

Im Vordergrund der neuen Richtlinie steht der Arbeitnehmerschutz. Vorgaben zur Entsorgung gemäss VVEA und VVEA-Vollzugshilfe sind zusätzlich noch zu beachten.

Weitere News

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