Neues SUVA-Factsheet: Kleber von Platten mit weniger als 5m2 Fläche

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Simon Schneebeli; September 26, 2014

Bereits im letzten Sommer hat die SUVA ein erstes Factsheet zum Thema  Boren durch Platten mit asbesthaltigem Kleber publiziert. Dieses macht Vorgaben für kleine Arbeiten von kurzer Dauer, z.B. Bohren, Ersetzen von einer Platte etc.


Nun hat die SUVA ein weiteres Factsheet publiziert. Es beschreibt die Massnahmen, die für die Sanierung von Flächen von weniger als 5 m2 getroffen werden müssen, also Flächen, welche in einem einzigen Arbeitsgang saniert werden können.

Das wichtigste in Kürze:

  • Sanierungsfirma: Die Arbeit muss von einer anerkannten Sanierungsfirma ausgeführt werden.
  • Kein Schleifen: Es darf nicht geschliffen werden. Empfohlen wird ein Abspitzen mit Befeuchtung.
  • Kollektivschutz: Die Massnahmen sind wesentlich weniger aufwändig, als bei Arbeiten von grösserem Ausmass:
    • Unterdruck von 20Pa und 10-facher Luftaustausch sind notwendig, müssen aber nicht überwacht werden.
    • Schleuse mit einer Kammer ohne Dusche ist ausreichend.
    • Nach Ende der Arbeit muss die Luft 100 mal ausgetauscht werden (idealerweise UHG über Nacht laufen lassen).
  • Eine Meldepflicht besteht nicht, und eine Schlussmessung ist „empfohlen“, aber nicht notwendig.

Für Arbeiten, welche NICHT in einem in einem einzigen Arbeitsgang durchgeführt werden können, gelten immer noch die Vorgaben der EKAS 6503.

Das neue Factsheet definiert lässt für verschiedene Punkte einen gewissen Spielraum:

  • Eimer: Empfohlen wird, die Abfälle mit einem Eimer zu transportieren. Gerade bei Gebäuden, welche noch benutzt werden, scheint es sinnvoll, einen Eimer zu nehmen, der mit einem Deckel dicht verschlossen werden kann, damit die Fasern während der Arbeit nicht im ganzen Gebäude verteilt werden.
  • Umgang mit den Abfällen: Die SUVA sieht das abgespitzte Material als festgebunden an (nicht so der Staub) und macht keine Angaben zur Entsorgung. Ein Umleeren der Abfälle vom Eimer etwa in eine Mulde ist zulässig. Die Kantone selber machen selber keine oder gegensätzliche Angaben zur Entsorgung. Es scheint aber angebracht, dass beim Umladen (etwa von einem Eimer in eine Mulde) eine Atemschutzmaske und ein Overall getragen wird.
  • Messung der Faserkonzentration: Das Merkblatt besagt, dass nach der Sanierung eine Messung der Faserkonzentration „empfohlen“ ist. Auf Anfrage präzisiert die SUVA, dass eine Luftmessung dann durchgeführt werden soll, wenn der Bauherr das möchte. Messungen der Faserkonzentration sollten insbesondere in sensiblen Gebäuden durchgeführt werden, z.B. wenn es sich um Schulen, Krankenhäuser etc handelt. Im Rahmen von Abbrucharbeiten scheint eine Luftmessung wenig sinnvoll.

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