Spritzasbest zu sanieren ist nicht einfach. Gerade feine Reste in Ritzen und Spalten kann man nie zu 100% entfernen. So lange es sich ausschliesslich um geringe Reste handelt, ist dies auch nicht wirklich ein Problem. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch heute noch Spritzasbest-Sanierungen ungenügend sauber ausgeführt werden.
Damit geht der Bauherr ein erhebliches Risiko ein, dass ein Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erneut saniert werden muss, was erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Der Sanierer, aber auch der Fachbauleiter, ist hingegen in der Regel "fein raus", da jegliche Ansprüche meist verjährt sind, bevor die Mängel entdeckt werden.
Wie soll mit dieser Problematik heute umgegangen werden? Damit dies bei heute durchgeführte Sanierungen nicht mehr vorkommt, hat das Forum Asbest Schweiz FACH vor etwas mehr als einem Jahr eine Broschüre zum Thema Visuelle Kontrollen und Raumluftmessungen bei Asbestsanierungen publiziert. Diese Broschüre unterstreicht die Bedeutung der verschiedenen Kontrollen, insbesondere der Visuellen Kontrolle nach einer Asbest-Sanierung. Sie besagt dass "... die Sauberkeit sämtlicher Oberflächen aus unmittelbarer Nähe im Streiflicht einer leuchtstarken Taschenlampe eingehend inspiziert [werden müssen]".
Wie umgehen mit bereits sanierten Gebäuden
Dass Reste von Spritzasbest in bereits sanierten Gebäuden bei einer späteren Kontrolle zum Vorschein kommen, ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel, insbesondere wenn die Sanierung bereits Jahre zurückliegt. Typischerweise betroffen sind schwer zugängliche Orte, wie Verbindungen zwischen Metall-Elementen, aber auch zwischen Metall und Beton oder unter Unterlagsböden.
Ein Besitzer eines Gebäudes, das früher Spritzasbest enthalten hat, muss also praktisch davon ausgehen, dass Spritzasbest nach wie vor vorhanden ist. Im Rahmen von neuen Renovations- oder Abbrucharbeiten muss also ein Spezialist beigezogen werden, der dieses Vorhandensein abklärt.
Liegt die Sanierung noch nicht mehr als einige wenige Jahre zurück, und hat der Bauherr den Verdacht, dass die Sanierung nicht sauber ausgeführt wurde, kann er sich eventuell gegen den Sanierer oder allenfalls den Fachbauleiter werden um die Mängel noch zu beheben. Die Verjährungsfristen sind aber kurz.
Empfehlungen an den Bauherrn für künftige Sanierungen
Was kann ein Bauherr machen, damit er in Zukunft nicht mit diesem Problem konfrontiert ist? Dass er von der Sanierungsfirma erwartet, dass sauber gearbeitet wird, ist klar. Da er selber aber kaum über die nötigen Kompetenzen verfügt, eine Sanierung eingehend zu kontrollieren, muss er sich auf den Fachbauleiter verlassen können. Wie kann der Bauherr aber wissen, dass der Fachbauleiter die Kontrollen wirklich sauber ausführt? Leider kann dies heute (noch) nicht als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden.
Folgende zwei Empfehlungen können gemacht werden:
- Vertraglich festhalten, welche Kontrollen durchgeführt werden müssen. Im Prinzip kann man sich auf die FACH-Publikation 2955 berufen. Wenn man noch weiter gehen will, kann man verlagen, dass diese visuellen Kontrollen gemäss ausländischen Normen, z.B. der französischen Norm AFNOR XP X 46-021 oder der US-amerikanischen Norm ASTM E1368-05 ausgeführt werden. Diese Normen sind in der Tat einiges präziser als die schweizer Vorgaben. Eine deutsche Zusammenfassung der wesentlichen Punkte dieser Normen findet sich hier.
- Protokolle verlangen: Durch ein detailliertes Protokoll hat der Bauherr eine gewisse Garantie, dass die Kontrollen auch wirklich durchgeführt wurde. Die französische AFNOR-Norm verlangt etwa, dass in einem detaillierten Protokoll jedes kontrollierte Element einzeln aufgeführt und der Zustand beurteilt wird.
Empfehlungen an den Fachbauleiter
Als Fachbauleiter sollte man darauf achten, dass man die Visuellen Kontrollen nach einer Sanierung von gefährlichen Materialien wie Spritzasbest wirklich systematisch durchführt und minutiös protokolliert. Nur damit kann sichergestellt werden, dass auch geringe Reste von Asbestfasern nicht unentdeckt bleiben.
Empfehlungen an Diagnostiker
Werden heute Liegenschaften untersucht, die früher Spritzasbest enthalten haben, so muss diesem Thema eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Neue Isolationen, die nach der Sanierung angebracht wurden, müssen zur Kontrolle entfernt werden. Unterlagsböden müssen allenfalls teilweise weggespitzt werden, um festzustellen ob es zwischen ihm und Metallteilen noch Reste hat, die nicht saniert wurden. Da Unterlagsböden oder auch andere Materialien oft erst nach dem Spritzasbest eingebaut wurden, kommt es häufig vor, dass sich unter diesen grundsätzlich heterogen verteilte Reste von Spritzasbest finden.
Braucht es detaillierte Kontrollen bei allen Materialien
Müssen alle Sanierungsbaustellen so systematisch kontrolliert werden, wie bei Spritzasbest? Das Risiko von hohen Folgekosten oder Gesundheitsschäden ist bei Materialien wie asbesthaltigen Fliesenklebern ganz klar geringer als bei Spritzasbest. Wird etwa in einem Mehrfamilienhaus der Fliesenkleber in 20 Badezimmer saniert, wäre es übertrieben, wenn für alle 20 Räume ein einzelnes Protokoll erstellt wird (wie auch nicht in jedem Badezimmer eine Raumluftmessung durchgeführt wird).
In einem solchen Fall ist es ausreichend nur einzelne der Räume stichprobenartig zu kontrollieren. In diesen sollten die Kontrollen aber systematisch sein und auch protokolliert werden. Dies ist nicht nur im Interesse des Bauherrn, sondern auch des Fachbauleiters, der die Kontrollen durchführt, denn damit belegt er, dass er eine saubere Arbeit geleistet hat.