Viele nehmen sich Anfang Jahr Vorsätze. Viele sind nach einigen Tagen bereits wieder vergessen. Firmen, die mit besonderen Gefährdungen zu tun habend – und dazu gehören Asbestsanierungsfirmen – können sich nicht erlauben, dass die Neujahrsvorsätze Wunschdenken bleiben. Sie müssen ihr betriebliches Sicherheitskonzept regelmässig überprüfen und verbessern.
Suva-Dokumente: neue Versionen
Simon Schneebeli; Juli 13, 2020
Suva - Übersicht der Massnahmen
Mitte Juni hat die Suva eine neue Version der Tabelle "Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien - Übersicht der Massnahmen" publiziert.
Die bedeutendste Neuerung: Bislang durfte asbesthaltiger Cushion-Vinyl bis zu einer Fläche von 5 m2 (ähnlich wie Fliesenkleber) mit erleichterten Massnahmen entfernt werden. Diese Ausnahme erscheint nun nicht mehr auf der Liste. (Das dazugehörige Factsheet 33050 der Suva ist online aber immer noch verfügbar, womit angenommen werden kann, dass es auch noch gültig ist).
Zwei weitere Materialien wurden neu auf die Liste aufgenommen, für welche es aber bereits vorher Merkblätter oder Factsheets gegeben hat:
- Asbesthaltiger Serpentinit wird neu explizit aufgeführt. Arbeiten sind im "roten Bereich" auszuführen. Verwiesen wird auf das Suva-Merkblatt 84072, das bereits 2017 publiziert wurde. Mehr zum Thema asbesthaltiger Serpentinit findet sich hier.
- Asbesthaltiger Holzzement / Steinholz-Bodenbelag: Auch hier gilt - nicht neu - dass die Sanierung im "roten Bereich" auszuführen ist, wobei gemäss Suva-Factsheet 33089 "Entfernen mit einer Fräse mit Absaugung und Wasserbedüsung" vorgegangen werden kann.
Elektrizitätsunternehmen: Suva-VSEK-Merkblatt
Schon in der Vergangenheit gab es zusätzlich zum Suva-Merkblatt für Elektrizitätsunternehmen ein Merkblatt des VSEI . Dieses Merkblatt wurde nun überholt und erscheint neu im Namen des VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) und von Electro-Suisse. Nicht neu, aber besonders zu erwähnen ist der Umgang mit asbesthaltigen Leichtbauplatten / LAP. Die Grenze zwischen orangem Bereich und rotem Bereich ist dabei manchmal unklar ist.
Gemäss EKAS 6503 (resp. gemäss Suva Übersicht der Massnahmen) gilt:
- Roter Bereich:
- LAP mit <0.5 m2: Entfernen durch Sanierungsfirma ohne Unterdruckzone
- LAP mit > 0.5 m2: Entfernen durch Sanierungsfirma mit Unterdruckzone
- Oranger Bereich: Einzelnes Objekt zerstörungsfrei entfernen
Das VSEK / Electro-Suisse-Merkblatt ergänzt aber, dass folgende Arbeiten auch von einer Fachperson ohne EKAS-6503-Ausbildung ausgeführt werden dürfen:
- eine einzelne FL-Armatur oder ein einzelnes Einlasskästchen mit asbesthaltigem Karton demontieren
- in FL-Armatur eingelegte Brandschutzunterlage entfernen
- Demontage einer einzelnen SGK mit schwachgebundenem Asbest mit einer Fläche in der Grösse von <= 0.5 m2 nur durch Elektriker, die die Suva-/EIT.swiss-Asbest-Ausbildung absolviert haben, sofern die Demontage ohne Zerstörung der SGK möglich ist.