Neue Suva-Anforderungen an die Ausbildung von Asbestsanierern werden definitiv

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Simon Schneebeli; Januar 02, 2020

Bereits im Frühling 2019 hat die SUVA darüber informiert, dass sie die Anforderungen an die Teilnehmer der Ausbildung zum Spezialisten für Asbestsanierung gemäss EKAS-Richtlinie 6503 anzuheben gedenkt.

Auf Anfang 2020 treten diese Änderungen in Kraft.

Neue Anforderungen an Kursteilnehmer

Personen, die sich zum Spezialist für Asbestsanierung ausbilden wollen, müssen neu folgende Anforderungen erfüllen:

  • Berufs-Grundausbildung: Teilnehmer müssen mindestens über ein Berufsgrundausbildung vom Niveau Eidgenössisches Berufsattest EBA oder über eine gleichwertige Ausbildung im Ausland verfügen.
  • Grundausbildung Arbeitssicherheit und Asbest: Vor dem eigentlichen Kurs zum "Spezialist für Asbestsanierung gemäss EKAS 6503" müssen die Teilnehmer folgende andere Kurse besucht haben:
    • einen 2-tägigen Einführungskurs in die Arbeitssicherheit
    • einen eintägigen Einführungskurs in die Asbest-Thematik
  • Sprachkenntnisse: Die Kurse müssen in einer Landessprache durchgeführt werden. Der Teilnehmer muss die Kurssprache gut beherrschen. Personen, deren Muttersprache nicht die Kurssprache ist, müssen mindestens das Niveau B1 nachweisen können.
  • Erfahrung: Teilnehmer müssen mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf Sanierungsbaustellen oder in einer Führungsfunktion haben.

Die eigentliche Ausbildung Spezialist für Asbestsanierung nach EKAS 6503 kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Anforderungen, inklusive Besuch der beiden Einführungskurse, erfüllt sind. De facto wird die Ausbildung von Asbestsanierern damit von bisher 4.5 auf neu 7.5 Tage ausgeweitet, wobei die Einführung in die Asbest-Problematik und die Arbeitssicherheit als Vorbereitung zu verstehen sind. Der eigentliche Asbest-Sanierungskurs wird entsprechend viel stärker auf die Planung und Leitung einer Asbest-Sanierung ausgerichtet sein, was sich auch im neuen Prüfungsreglement widerspiegelt

Neues Prüfungsreglement

Neben den neuen Anforderungen um überhaupt zum Kurs zugelassen zu werden, tritt auch ein neues Prüfungsreglement in Kraft.

Die Kursteilnehmer hatten bislang in den Firmen oft vor allem eine ausführende Funktion, die Planung wurde in der Regel nicht von den Asbest-Sanierern selbst ausgeführt. Neu wird erwartet, dass jeder

Kursteilnehmer insbesondere folgende Punkte beherrscht:

  • Einen Diagnosebericht, lesen, verstehen und plausibilisieren.
  • Darauf aufbauend einen Sanierungsplan entwickeln, inkl. Wahl der Arbeitstechnik, Erstellung Zonenplan, Luftbilanz und Arbeitssicherheitsprinzip S-T-O-P
  • Den Sanierungsplan dann korrekt umsetzen, inkl. SUVA-Meldung, Baustellen-Journal, Abfall-Management, Unterhalt Geräte,

Neue Anforderungen an die Bildungsstätten

Aber nicht nur die Anforderungen an die Kursteilnehmer werden strenger. Auch für die Ausbildungsstätten gelten neue Kriterien: Der Kursleiter für den SUVA-anerkannten Kurs muss eine Ausbildung als Erwachsenenbildner nachweisen können (ab 2021). Die Ausbildungsstätten werden regelmässig von der SUVA auditiert.

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