Viele nehmen sich Anfang Jahr Vorsätze. Viele sind nach einigen Tagen bereits wieder vergessen. Firmen, die mit besonderen Gefährdungen zu tun habend – und dazu gehören Asbestsanierungsfirmen – können sich nicht erlauben, dass die Neujahrsvorsätze Wunschdenken bleiben. Sie müssen ihr betriebliches Sicherheitskonzept regelmässig überprüfen und verbessern.
Warum man asbesthaltige Abfälle nicht umladen sollte
Simon Schneebeli; Februar 04, 2022
Umladen von Asbest-Abfällen
Früher hat man Asbestzementplatten beim Rückbau einfach vom Dach heruntergeworfen. Das geht heute natürlich nicht mehr. Heute werden diese sorgfältig demontiert und mit einem Stapler oder Kran heruntergehoben. Und dann?
Auf manchen Baustellen werden die Platten dann einzeln in die Mulde gelegt. Dabei tragen die Arbeiter eine FFP3-Maske und ein Schutzanzug. Das ist an sich schon ganz gut. Aber man könnte es noch besser machen!
Neues Suva-Merkblatt: Lebenswichtige Regeln Asbest
Ende letztes Jahr hat die Suva eine überarbeitete Version des Merkblatts 84057 «Lebenswichtige Regeln Asbest: Holzbau» veröffentlicht. Neu aufgeführt werden auch Verputz und Fliesenkleber. Sonst hat sich nicht viel geändert.
Dieses Merkblatt enthält bereits in der letzten Version auch diese wichtigen Hinweise:
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keine Rutschen und Schuttrohre verwenden, Platten nicht werfen
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Umschichten von gelagerten, festgebundenen Asbestfaserplatten vermeiden
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Abfüllen in Big Bags auf dem Dach verkürzt die Transportwege und verringert die Zeit, während welcher Arbeiter mit Asbestfasern in Kontakt kommen
Auch wenn man einen Schutzanzug und eine Atemschutzmaske verwendet: Einen 100%-Schutz bieten diese nie. Daher ist es sicher besser, wenn man die Abfälle direkt auf dem Dach einpackt (z.B. in grossen Big Bags) und diese direkt in die Mulde lädt.
Das gleiche gilt übrigens auch für Asbest-Abfälle aus der Sanierungszone: Wann immer möglich, sollten diese direkt aus der Materialschleuse in die Mulde gelegt und nicht zuerst im Nebenraum oder im Hinterhof auf einen grossen Haufen aufgetürmt werden. Dies hat die Suva bereits letztes Jahr präzisiert.
Auf jeden Fall gilt: Beim jedem Umgang mit Abfällen gehören Schutzanzug und Atemschutzmaske dazu. Siehe dazu das Suva Factsheet 33063 für den Umgang von Abfall mit schwachgebundenem Asbest und das Fachtsheet 33064 für Abfälle mit festgebundenem Asbest.