Droht bei Asbestsanierern ein Fachkräftemangel?

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Simon Schneebeli; Januar 10, 2025

Ausbildung zum Asbestsanierer: Steigende Anforderungen

Seit 2019 gilt: Um die Ausbildung Spezialist Asbestsanierung gemäss EKAS Richtlinie 6503 zu machen, muss man:

  • über eine abgeschlossene, mindestens einjährige Berufsausbildung verfügen
  • eine Landessprache einigermassen gut beherrschen (mindestens Sprachniveau B1)
  • über mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf Sanierungsbaustellen verfügen

Nach wie vor melden Firmen viele Mitarbeitende an, die diese Anforderungen nicht erfüllen.

Bei der Berufsausbildung lässt die Suva einen gewissen Spielraum indem auch ausländische Ausbildungen zulässt. Die Suva hat hingegen präzisiert, dass Erfahrung zwar wichtig, aber Erfahrung alleine nicht ausreicht, um eine fehlende Berufsausbildung zu kompensieren. Die Anforderungen müssen formell erfüllt sein.

Aber selbst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, ist das noch keine Garantie, dass die Kursteilnehmer bestehen: Der Kurs endet mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Diese ist nicht besonders schwierig, aber es kommt regelmässig vor, dass Teilnehmer durchfallen. Der häufigste Grund ist, dass sie - trotz Sprachniveau B1 - entweder die Kursinhalte oder die Prüfungsfragen nicht verstehen, oder aber das konzeptionelle und planerische Denken, dass für die Prüfung (und die Arbeit als Sanierer) wichtig ist, nicht haben. Diese können sie auch nicht mit jahrelanger Erfahrung als Asbestsanierer kompensieren.

 

Ein drohender Fachkräftemangel

Wenn wir Personen nicht zum Kurs zulassen können, oder diese die Prüfung nicht bestehen, führt das unweigerlich zu einem Fachkräftemangel.

Bei einem Erfahrungsaustausch zwischen der Suva und den Ausbildungsstätten für Asbestsanierer hat die Suva Zahlen zu den ausgebildeten Fachpersonen für Asbestsanierung kommuniziert (siehe Graphik unten).
Gemäss den Zahlen der Suva wurden bis zum Jahr 2019 pro Jahr über 200 Asbestsanierer ausgebildet. Im Jahr 2020 wurden die oben erwähnten Anforderungen eingeführt. Seither werden pro Jahr nur noch ein Drittel so viele Personen ausgebildet.

Bei rund 300 Suva-anerkannten Asbest-Sanierungsfirmen und einem nach wie vor leicht wachsenden Markt, dürfte das auf die Dauer nicht genug sein.

Daher unser Rat: Wenn Sie Verstärkung in Ihrem Team brauchen, schauen Sie, dass Sie Personen einstellen, die über eine berufliche Grundausbildung verfügen und die gut Deutsch (oder Italienisch oder Französisch) sprechen. Setzen Sie diese rasch auf Baustellen ein, damit sie Erfahrung sammeln können, und schicken Sie sie dann in einen Kurs. Und schauen Sie vor allem, dass Sie gute Personen behalten können.

Statistik der bei der Suva neu gemeldeten Spezialisten für Asbestsanierung. Quelle: Suva

 

Wie bereite ich meine Mitarbeitenden auf den Kurs vor

Ein wichtige Fähigkeit, die Spezialisten für Asbestsanierung beherrschen müssen, ist das konzeptionelle und planerische Denken: Um den Kurs zu bestehen, wird erwartet, dass die Kursteilnehmer eine einfache Sanierungsbaustelle selbstständig planen können, inkl. zeitlichem Ablauf, Zonenplan und Luftbilanz.

Sie können die Erfolgschancen Ihrer Mitarbeiter beim Kurs enorm steigern, indem Sie sie schon vor dem Kurs in die Planung involvieren und zwischendurch kleinere Projekte zum «Üben» geben.

 

Wie war das nochmals mit der Weiterbildung

In der Bauarbeitenverdordnung steht, dass sich Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierung alle fünf Jahre weiterbilden müssen (Art. 85). Die Suva hat weiter präzisiert, dass es sich um einen 2-tägigen Auffrischungskurs bei einer Suva-anerkannten Ausbildungsstätte handeln soll.

Die Frist der fünf Jahre begann mit dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Bauarbeitenverordnung am 1. Januar 2022. Rechtlich haben Sie also noch bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, Ihre Mitarbeitenden in einen Auffrischungskurs zu schicken. Es sei denn, Ihre Mitarbeitenden brauchen eine «Auffrischungsimpfung». Dann können sie selbstverständlich schon früher einen Weiterbildungskurs besuchen.

Wir bieten einen solchen Auffrischungskurs selbstverständlich an. Im Moment empfehlen wir, noch zu warten, bis die überarbeitete EKAS-Richtlinie 6503 in Kraft tritt. Dies ist voraussichtlich diesen Sommer der Fall. Ab dann werden wir selbstverständlich auch die neuen Vorgaben der EKAS-Richtlinie in den Kursen behandeln.

 


Das Kursangebot für Asbestsanierer

 

 

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