Asbest: Kantonale Gesetze werden angepasst

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Simon Schneebeli; September 29, 2009

Auf den 1. Januar 2009 hat die SUVA die „Ermittlungspflicht“ eingeführt, gemäss welcher vor jeglichem Abbruch- und Umbauvorhaben das Asbest-Risiko zu ermitteln ist.

Sowohl der Kanton Genf als auch der Kanton Waadt arbeiten an der Einführung neuer Gesetzgebungen, die über die Vorschriften der SUVA hinaus gehen.

  • Der Kanton Genf hat bereits im Juni 2009 eine Gesetzesänderung vorgenommen. Das neue kantonale Gesetz zu Anwendung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz enthält neu unter anderem folgende Punkte:Der Kanton überwacht, dass bezüglich Asbest und anderen toxischen Produkten die notwendigen Massnahmen getroffen werden.
  • Jeglichem Abbruch- und Umbaugesuch für Gebäude, die vor 1991 gebaut wurden, muss ein Beleg einer Asbest-Expertise beigefügt werden.
  • Für Gebäude die zwischen 1955 und 1975 gebaut oder umgebaut wurden, muss ein entsprechender Beleg auch für eine PCB-Analyse beigefügt werden.
  • Der Kanton kann spontan Baustellen besuchen, um die Anwendung der Gesetzgebung zu kontrollieren und kann Massnahmen, wie der Unterbruch der Arbeiten oder die sofortige Evakuierung von Gebäuden anordnen.
  • Bussen von bis zu 400'000 CHF können verhängt werden.

In die gleiche Richtung, wenn auch weniger weit geht der Kanton Waadt. Ein neuer Gesetzesvorschlag enthält ebenfalls die Vorgabe, dass Bewilligungen für Abbruch- und Umbauarbeiten nur noch gegeben werden, wenn eine vorherige Asbest-Expertise (sowie im Kanton Genf auch eine PCB-Expertise) durchgeführt wurde. Sind effektiv asbesthaltige Materialien vorhanden, muss ausserdem ein Sanierungsplan beigefügt werden.

Sowohl die Genfer als auch die Waadtländer Gesetzgebung geht damit über die Vorgaben der SUVA hinaus in dem sie eine „Expertise“ verlangen, wohingegen die SUVA nur eine „Ermittlung“ vorschreibt (Begriff der sehr vage definiert ist).

Der wesentliche Unterschied bezieht sich hingegen nicht auf die Ermittlungspflicht an sich, sondern auf die Kontrolle. In der Tat kontrolliert die SUVA nur sehr punktuell, ob eine Ermittlung vorgenommen wurde, wohingegen die beiden westschweizer Kantone das Vorhandensein einer Expertise systematisch abklären.

S. Schneebeli, www.picadus.ch, 29.9.2009

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