In rund 10 bis 20% der Gebäude in der Schweiz wurde das Holz der Dachstöcke mit Holzschutzmitteln behandelt. Werden diese Dachstöcke in Wohnungen umgebaut, können diese Schadstoffe zu einer echten Gesundheitsgefährdung für die Anwohner führen. Eine Ermittlungspflicht vor einem Umbau gibt es nicht. Wenn man’s aber nicht tut, kann es kompliziert werden, wie dieses Fallbeispiel zeigt.
Luftbilanz einer Sanierungszone - Version 4.1
Simon Schneebeli; März 18, 2015
Vor vier Jahren haben wir die Vorgaben zur Luftbilanz des französischen INRS ins Deutsche übersetzt. Es hat sich schnell gezeigt, dass diese Vorgaben für die tägliche Praxis und die heute zur Verfügung stehenden Geräte zu kompliziert war. Wir haben das ganze Berechnungsschema daher mehr und mehr vereinfacht. Mit der Version 4.1 haben folgende Punkte angepasst:
- Luftzufuhr durch Materialschleuse: Für marktübliche zwei-kammerige Materialschleusen muss mit mehr als den bisher vorgeschlagenen Volumen gerechnet werden. Wir schlagen 3000 m3/h vor.
- Abdecken der Kompensationsöffnungen: Keine Zone ist 100% dicht und im Verlauf der Sanierung nehmen die Leckagen zu. Entweder muss also die Leistung der UHGs gesteigert werden, oder aber man reduziert die kontrollierte Luftzufuhr. Da die Leckagen aber diffus über die ganze Zone verteilt sind, scheint es nicht berechtigt, diese Öffnungen ganz abzudecken. Wir haben dies als expliziten Faktor in die Berechnung integriert und empfehlen, nicht mehr als 50% der Kompensationsöffnungen abzudecken.
Die detaillierte Anleitung zur Berechnung der Luftbilanz kann hier heruntergeladen werden. Die Tabelle zur Berechnung findet sich hier: OpenDocument-Format, Excel-Format.
Vielen Dank an ETI-Swiss und Bafob für das kritische Feedback.