Neue SUVA-Publikation: Rückbau von asbesthaltigen Gebäuden mit dem Bagger

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Simon Schneebeli; Juni 17, 2016

Im Rahmen von Abbrucharbeiten findet man sehr oft Faserzement-Elemente und Fliesenkleber mit Asbest. Diese Elemente zu entfernen kann sehr aufwändig und entsprechend teuer sein und es stellt sich die Fragen, ob diese Kosten immer gerechtfertigt sind.

Die Suva hat eine neue Broschüre herausgegeben, gemäss welcher gewisse Arbeiten auch mit einem Bagger durchgeführt werden können:

  • Rückbau von asbesthaltigen Schindeln, Wellplatten, Dachschiefer, Rohrleitungen im und am Gebäude

  • Keramikplatten mit asbesthaltigem Plattenkleber

  • ein- und zweischichtige asbesthaltige Boden- und Wandbeläge (Floor-Flex) ohne asbesthaltigen Kleber

Um die Arbeiten mit einem Bagger ausführen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vor Beginn der Rückbauarbeiten ist der Suva ein Überwachungskonzept zur Genehmigung vorzulegen.

  • Voraussetzung einer Genehmigung durch die Suva ist, dass bereits eine schriftliche Bewilligung der kantonalen und/oder kommunalen Behörde vorliegt, die sich mit der geplanten Arbeitsmethode einverstanden erklärt.

  • Der Beginn der Rückbauarbeiten ist mindestens zwei Wochen im Voraus der Suva zu melden.

  • Je nach Grösse und Komplexität der Baustelle ist eine externe, unabhängige Fachbauleitung mit Weisungsbefugnis beizuziehen. Die Suva entscheidet fallweise, ob ein Beizug nötig ist. Die Entscheidungskriterien dazu werden den Baufirmen bekannt gegeben.

Da es bei diesen Arbeiten nicht nur um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden geht, sondern auch um den Bevölkerungsschutz, ist eine Bewilligung durch den Kanton oder die Gemeinde notwendig. Es ist also durchaus möglich, dass dieses Vorgehen gerade in dicht besiedelten Gebieten vom Kanton nicht genehmigt wird.

 

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