Vor 30 Jahren gab es kaum explizite Anforderungen, wer wie Asbest sanieren darf. Erst im 2008 wurde in der Bauarbeitenverordnung definiert, dass «Spezialisten für Asbestsanierung» eine 4.5-tägige Ausbildung absolvieren müssen.
Im 2020 präzisierte die Suva weiter, dass angehende Spezialisten für die Zulassung zu dieser Ausbildung über eine mindestens einjährige Berufsausbildung, sowie Erfahrung im Bau-/Asbestbereich und gute Deutschkenntnisse verfügen müssen.
In der Anfang 2021 eingeführten neuen Version der Bauarbeitenverordnung BauAV wird neu auch definiert, dass sich Asbestsanierer alle 5 Jahre weiterbilden müssen (BauAV, Art. 85).
Im Oktober 2022 hat die Suva die anerkannten Bildungsstätten von Asbestsanierern informiert, welche Anforderungen diese Ausbildung erfüllen muss.
Inhalte
Inhaltlich müssen die Weiterbildungen im Wesentlichen das bestehende Fachwissen auffrischen und festigen. Folgende Inhalte sind zu behandeln:
- Grundkenntnisse in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
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Methode der staubarmen Entfernung von asbesthaltigen Materialien.
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Sachgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstungen und der anderen Arbeitsmittel.
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Erstellen eines Arbeitsplans
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Führen eines Baustellentagebuches
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Führen und instruieren von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Dauer und Frist
In ihrer Mitteilung an die Bildungsstätten präzisiert die Suva auch, dass diese Auffrischungskurse eine Dauer von 2 Tagen haben müssen. Gleichzeitig hält sie fest, dass diese Ausbildung modular sein kann, und dass es nicht nötig ist, dass die 2 Tage am Stück angeboten werden, sondern dass man auch alle 2 bis 3 Jahre eine eintägige Weiterbildung machen kann.
Der Auffrischungskurs muss, damit er als solcher anerkannt wird, aber von einer Suva-anerkannten Bildungsstätte für Asbestsanierer durchgeführt werden. Allgemeine Arbeitssicherheitskurse, wie sie viele Firmen jährlich durchführen, sind also nicht ausreichend.
Auf Anfrage präzisiert die Suva ausserdem, dass die Frist von 5 Jahren mit der Einführung der Bauarbeitenverordnung auf den 1. Januar 2021 beginnt, und nicht mit dem Datum der Grundausbildung. Entsprechend haben bereits ausgebildete Asbestsanierer bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, um einen entsprechenden Auffrischungskurs zu besuchen.
Da im 2023 oder 2024 eine überarbeitete Fassung der EKAS-Richtlinie 6503 «Asbest» erwartet wird, kann es sinnvoll sein, die Publikation dieser Richtlinie abzuwarten.
Unser Kursangebot
Das Bildungszentrum Bauschadstoffe bietet bereits seit Anfang 2022 einen 1-tägigen Auffrischungskurs für Asbestsanierer an.
Diesen Kurs werden wir als solchen beibehalten. Wir werden ihn aber um ein zweites Modul ergänzen. Somit dauert er neu zwei Tage:
Für erfahrene Projektleiter und Vorarbeiter bieten wir ausserdem die folgenden beiden anspruchsvolleren Kurse an:
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Weiterbildung Planung von komplexen Sanierungen: Dieser 2-tägige Kurs wendet sich spezifisch an erfahrene Projektleiter und Abteilungsleiter, die ihre Fachkenntnisse zu komplexen Sanierungen ausbauen wollen.
Zur Zeit ist die Anerkennung dieser beiden Weiterbildungskurse pendent. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir die Vorgaben der Suva erfüllen und die Anerkennung zeitnah erhalten werden.
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Sanierung von PCB und andern chemischen Schadstoffen: Dieser Kurs besteht neu aus 2 Modulen:
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Praxis PCB-/PAK-Sanierung: 1 Tag praxisorientierte Schulung, für Personen, die diese Arbeiten ausführen.
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Sanierungen planen, durchführen und kontrollieren: 2 tägige Schulung für Projektleiter, Planer und Ingenieure/Berater: Sanierungsbedarf abklären, Sanierungen planen und kontrollieren und Abfälle richtig entsorgen.