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Revision der Abfallverordnung: Die VVEA ersetzt die TVA

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Simon Schneebeli; Januar 14, 2016

Auf den 1. Januar 2016 trat die neue "Verordnung über die Vermeidung und die Entsorung von Abfällen VVEA" in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bislang gültige Technische Verordnung Abfälle TVA.

In Bezug auf Bauschadstoffe ist vor allem der Artikel 16 von Bedeutung:  Bislang war es so, dass gemäss Bauarbeitenverordnung im Prinzip der Unternehmer dafür zuständig war, das Vorhandensein von Asbest und andern Bauschadstoffen abzuklären. Neu muss der Bauherr im Rahmen des Entsorgungskonzepts noch vor der Eingabe des Baugesuchs abklären, ob Bauschadstoffe vorhanden sind.

Ausserdem muss der Bauherr nach Abschluss der Arbeiten den Behörden einen Nachweis zur Entsorgung der Abfälle liefern können.

In der Praxis heisst dies für Bauschadstoffspezialisten:

  • Schadstoffuntersuchungen sind neu im Prinzip bei ALLEN Umbau/Abbrucharbeiten notwendig (wobei das Alter des Gebäudes eine Rolle spielt und die Abfallmenge mehr als 200m3 betragen muss)
  • Bei Gebäudeuntersuchungen vor Abbruch/Umbau müssen neu auch die Abfallmengen abgeschätzt werden.
  • Bei jeder Sanierung muss das Sanierungs- oder Entsorgungsunternehmen Belege für die saubere Entsorgung der Abfälle liefern können.

Im Wortlaut heisst es:

Art.16 Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen

1. Bei Bauarbeiten muss die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen, wenn:

a.    voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen; oder

b.    Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierte Biphenyle  (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder Asbest zu erwarten sind.

2. Sofern die Bauherrschaft ein Entsorgungskonzept nach Absatz 1 erstellt hat, muss sie der für die Baubewilligung zuständigen Behörde auf deren Verlangen nach Abschluss der Bauarbeiten nachweisen, dass die angefallenen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Behörde entsorgt wurden.

Wie genau diese neuen Vorgaben umgesetzt werden und um welche Schadstoffe es schliesslich geht, wird durch kantonale Umsetzungsrichtlinien definiert werden. Diese sind bereits in Bearbeitung.

Vernehmlassung Strahlenschutzverordnung: Neuer Referenzwert für Radon

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Simon Schneebeli; Januar 14, 2016

Die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor radioaktiven Strahlen in der Schweiz ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Seit Oktober letzten Jahres läuft die Vernehmlassung der neuen Revision dieser Verordnung. Stellungsnahmen können noch bis am 15. Februar abgeliefert werden.

Für den Bauschadstoff-Spezialisten sind insbesondere die Vorgaben zum Radon zu beachten. Es geht um folgende Punkte (Kapitel 3, Art. 164-177): 

  • Der bisherige Grenzwert für Radon (1000 Bq/m3) soll abgeschafft werden. Neu wird ein "Referenzwert" von 300 Bq/m3 als Jahresdurchschnitt vorgeschlagen. Wird dieser Wert überschritten, dann müssen Massnahmen zur Reduktion ergriffen werden.
  • Bei Neubauten sollen die Eigentümer verpflichtet werden, innerhalb eines Jahres nach Bezug des Gebäudes eine anerkannte Messung zu veranlassen. Spätestens in zwei Jahren werden die Baubewilligungsverfahren in allen Kantonen entsprechend angepasst sein.
  • Für den Arbeitsplatz gibt es keinen eigentlichen MAK-Wert, lediglich einen Schwellenwert von 1000 Bq/m3 für radongefährdete Arbeitsplätze (Art. 165). Das BAG empfiehlt, bei Fragen zu Radonemissionen am Arbeitsplatz im Einzelfall die Suva zu kontaktieren.

Die Bedeutung von Radon im Bau ist nicht zu unterschätzen. Für die Bevölkerung (nicht den Arbeitnehmer) stellt Radon eine weit grössere Gefahr dar als etwa Asbest: Pro Jahr sterben in der Schweiz zwischen 200 und 300 Personen an den Folgen einer Radon-Exponierung. Aus diesem Grund hat die WHO bereits vor einigen Jahren tiefere Grenzwerte empfohlen (100 bis 300 Bq/m3). Es wird geschätzt, dass in rund 12% der Häuser in der Schweiz die Belastungen über dem neuen Richtwert. Diese Gebäude müssten somit als sanierungsbedürftig angesehen werden.

Formation PCB, PAK et métaux lourds - diagnostic et direction de travaux

Cette formation de trois jours s'adresse à des personnes qui ont déjà des connaissance avec de l'amiante. Elle traite du diagnostic, de l'assainissement et de l'élimination des matériaux polluants qui - au delà de l'amiante - jouent un rôle dans le cadre de travaux de transformation ou de démolition de bâtiments, tel que les PCB, les HAP ou les métaux lourds.

Ausbildung Fachbauleiter Asbestsanierung

Formation de trois jours qui permet aux participant(e)s de diriger un chantier de de désamiantage.

Ausbildung Fachbauleiter Asbestsanierung, 13, bis 15. Juli 2015

Kurs von Labtox übernommen (z.T. mit Geotest verbunden).

Kurs fand am 15.-16. und 22.-23. Juni in Biel statt.

Kursleiter erste 2 Tage: Simon. Anschliessend Stephan.

Ausbildung Fachbauleiter Asbestsanierung, 13, bis 15. Juli 2015

In-house Kurs Asbestdiagnostiker bei Geotest Bern (Zollikofen).

Ausbildung Fachbauleiter Asbestsanierung, 13, bis 15. Juli 2015

Zielsetzung und Kursinhalt

Durch diesen Kurs erhalten die Teilnehmer sämtliches Fachwissen um eine Asbestsanierung fachlich begleiten und überwachen zu können.

Neben dem allgemeinen Ablauf einer Sanierung werden die verschiedenen Geräte und Installationen angeschaut, sowie sämtliche durchzuführenden Kontrollen besprochen und geübt.

Ausbildung Asbest-Diagnostiker, 15, bis 18. Juni 2015

Zielsetzung und Kursinhalt

Dieser Kurs befähigt die Teilnehmer, selbstständig Asbest-Untersuchungen in Gebäuden durchzuführen. Neben Asbest werden auch andere Schadstoffe kurz behandelt.

Im Rahmen des Kurses werden neben allgemeinen Kenntnisse zum Thema Asbest vertiefte Kenntnisse zu Materialien vermittelt. Weiter wird das Vorgehen für eine Schadstoff-Untersuchtung, der Gesundheitsschutz sowie die Grundlagen der Asbest-Sanierung behandelt.

Der Kurs ist die Voraussetzung für den Kurs Fachbauleitung Asbest-Sanierung.

Ausbildung Asbestsanierer (SUVA-anerkannt), 27. bis 31. Juli 2015

Zielsetzung und Kursinhalt

Auf jeder Sanierungsbaustelle muss permanent mindestens eine Person anwesend sein, welche diesen 4,5-tägigen von der SUVA anerkannten Kurs besucht hat.

Die Teilnehmer erhalten vertiefte Kenntnisse zur Planung und zum Ablauf einer Asbest-Sanierung, insbesondere zu den Personenschutz, aber auch zum Schutz der Umwelt.