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Ausbildung Asbestsanierer (SUVA-anerkannt), 20. - 24.10.2014

Zielsetzung und Kursinhalt

Auf jeder Sanierungsbaustelle muss permanent mindestens eine Person anwesend sein, welche diesen 4,5-tägigen von der SUVA anerkannten Kurs besucht hat.

Die Teilnehmer erhalten vertiefte Kenntnisse zur Planung und zum Ablauf einer Asbest-Sanierung, insbesondere zu den Personenschutz, aber auch zum Schutz der Umwelt.

Ausbildung Fachbauleiter Asbestsanierung, 19. bis 21. Mai 2015

Zielsetzung und Kursinhalt

Durch diesen Kurs erhalten die Teilnehmer sämtliches Fachwissen um eine Asbestsanierung fachlich begleiten und überwachen zu können.

Neben dem allgemeinen Ablauf einer Sanierung werden die verschiedenen Geräte und Installationen angeschaut, sowie sämtliche durchzuführenden Kontrollen besprochen und geübt.

Ausbildung Asbest-Diagnostiker, 23.-26.2.2015

Zielsetzung und Kursinhalt

Dieser Kurs befähigt die Teilnehmer, selbstständig Asbest-Untersuchungen in Gebäuden durchzuführen. Neben Asbest werden auch andere Schadstoffe kurz behandelt.

Im Rahmen des Kurses werden neben allgemeinen Kenntnisse zum Thema Asbest vertiefte Kenntnisse zu Materialien vermittelt. Weiter wird das Vorgehen für eine Schadstoff-Untersuchtung, der Gesundheitsschutz sowie die Grundlagen der Asbest-Sanierung behandelt.

Der Kurs ist die Voraussetzung für den Kurs Fachbauleitung Asbest-Sanierung.

Ausbildung Asbest-Diagnostiker, 13. bis 16. April 2015

Zielsetzung und Kursinhalt

Dieser Kurs befähigt die Teilnehmer, selbstständig Asbest-Untersuchungen in Gebäuden durchzuführen. Neben Asbest werden auch andere Schadstoffe kurz behandelt.

Im Rahmen des Kurses werden neben allgemeinen Kenntnisse zum Thema Asbest vertiefte Kenntnisse zu Materialien vermittelt. Weiter wird das Vorgehen für eine Schadstoff-Untersuchtung, der Gesundheitsschutz sowie die Grundlagen der Asbest-Sanierung behandelt.

Der Kurs ist die Voraussetzung für den Kurs Fachbauleitung Asbest-Sanierung.

Luftzufuhr durch einkammerige Schleuse

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admin11; Juni 03, 2015

Letztes Jahr hat die SUVA das Factsheet 33077 herausgegeben. Dieses Factsheet besagt unter anderem, dass man beim Sanieren von Fliesenkleber auf den Aufbau einer dreikammerigen Schleuse verzichten kann, solange es sich um weniger als 5m2 Fliesenkleber handelt, dieser nicht abgeschliffen sondern abgespitzt wird und man alles in einem einzigen Arbeitsgang machen kann.

Gemäss diesem Factsheet muss dabei ein Unterdruck von mindestens 20 Pa und ein Luftaustausch von 10 mal pro Stunde eingehalten werden. Ein Aufzeichnen des Unterdrucks wird aber nicht explizit verlangt.

In der Praxis scheint es naheliegend, hier ein sehr kleines und einfach tragbares Unterdruckhaltegerät zu verwenden, z.B. eines mit einer Leistung von 500 oder 600 m3/h Leistung. Bei einer kleinen Zone kann damit der nötige Luftaustausch sehr einfach erreicht werden. Auch die Lufterneuerung durch die Schleuse (gemäss EKAS 6503 mindestens 10 mal pro Stunde) stellt mit Sicherheit kein Problem dar.

Wie sieht es aber mit dem Unterdruck aus?

Bei 20 Pa Unterdruck kommt man bei einer dreikammerigen Schleuse erfahrungsgemäss auf einen Luft-Durchfluss von rund 400 m3/h. Wenn man nun eine Schleuse mit einer einzigen Kammer hat, ist der Luft-Durchfluss mit Sicherheit höher.

Im Rahmen eines Kurses konnten wir bei der Firma Deconta eine kleine Test-Zone mit einer 1-kammerigen Schleuse aufbauen und den entsprechenden Luft-Durchfluss messen.

Dazu haben wir ein 2000m3/h UHG angeschlossen und dieses auf 20Pa geregelt.

Wir haben folgende Resultate erziehlt:

  • Beide Zuluftklappen der Schleuse offen: Das UHG lief auf 46% der Leistung um die 20 Pa Unterdruck zu halten. Es muss also mit einem Durchfluss von rund 900m3/h gerechnet werden
  • Eine der Zuluftklappen der Schleuse abgedeckt: In diesem Fall lief das UHG auf rund 30 bis 35% der Leistung, total also ein Luft-Durchfluss von rund 600 bis 700 m3/h.

Ein 500 oder 600 m3/h-UHG reicht also normalerweise NICHT aus, um die 20 Pa Unterdruck zu halten.

Daraus ergibt sich:

  • Mehr Leistung: Man arbeitet mit einem Gerät mit mindestens 1000m3/h Leistung. Das ist das Sicherste.
  • Weniger Zuluft: Man reduziert den Zufluss durch die Schleusen weiter, etwa indem man die Zuluftklappen so manipuliert, dass sie sich nur wenig öffnen. AUF KEINEN FALL darf man diese Klappen aber ganz abdecken, da man sonst in der Schleuse nicht mehr genug Luftaustausch hat.

Danke an die Firma Deconta für das Benutzen der Geräte.

 

Radon: Welche Grenzwerte gelten in der Zukunft in der Schweiz?

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Simon Schneebeli; März 31, 2015

An der Generalversammlung des Fachverbandes Gebäudeschadstoffe Schweiz, FAGES hat Mike Zachau, ausgebildeter Radon-Spezialist, einen kurzen Vortrag zum Thema Radon gegeben. Er ist dabei insbesondere auf die gegenwärtigen und zukünftigen Richtwerte eingegangen.

In den vergangenen Jahren und auch noch heute wurden vom Bundesamt für Gesundheit folgende Grenzwerte- und Richtwerte angegeben:

  • Grenzwert: 1000 Bq/m3 (für bestehende Bauten)
  • Richtwert: 400 Bq/m3 (für Neubauten und Renovationen)
  • Maximale Arbeitsplatzkonzentration: 3000 Bq/m3.

Diese Grenzwerte werden in Zukunft wahrscheinlich herabgesetzt werden. Die Frage ist aber wie stark.

Die Europäische Kommission und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfehlen bereits heute einen Richtwert von 300 Bq/m3. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht sogar noch weiter und empfiehlt als Zielwert von 100 Bq/m3. Nur wo dies nicht möglich ist, sollen 300 Bq/m3 eingehalten werden. Aufgrund der neuen internationalen Normen empfiehlt das BAG daher derzeit, den Wert von 300 Bg/m3 in Wohn- und Aufenthaltsräumen einzuhalten und bei Sanierungen und Renovationen ein möglichst tiefes Niveau anzustreben

Gemäss dem Bundesgesundheitsamt (BAG) wird voraussichtlich 2016 oder 2017 die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft treten. Diese wird voraussichtlich der Wert von 300 Bg/m3 als Richtwert vorgeben.

Die Folgen, die sich daraus ergeben, sind erheblich: Je tiefer dieser Wert sein wird, desto grösser die Anzahl Gebäude, die in der Schweiz zu sanieren sind(1):

  • 1000 Bg/m3: 2% der Gebäude in der Schweiz sind sanierungsbedürftig
  • 300 Bg/m3: 12% der Gebäude müssten als sanierungsbedürftig eingestuft werden
  • 100 Bg/m3: (WHO-Richtwert): 41% wären als sanierungsbedürftig eingestuft werden.

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1.  Fabio Barazza, Einführung zu Radon: Situation in der Schweiz; Vortrag Krebstagung 2014: Radon – unterschätztes Risiko im Wohnraum, 4. Dezember 2014.

Sanierung von Spritzasbest: Bedeutung der Visuellen Kontrolle

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Simon Schneebeli; März 18, 2015

Spritzasbest zu sanieren ist nicht einfach. Gerade feine Reste in Ritzen und Spalten kann man nie zu 100% entfernen. So lange es sich ausschliesslich um geringe Reste handelt, ist dies auch nicht wirklich ein Problem. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch heute noch Spritzasbest-Sanierungen ungenügend sauber ausgeführt werden.

Damit geht der Bauherr ein erhebliches Risiko ein, dass ein Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erneut saniert werden muss, was erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Der Sanierer, aber auch der Fachbauleiter, ist hingegen in  der Regel "fein raus", da jegliche Ansprüche meist verjährt sind, bevor die Mängel entdeckt werden.

Wie soll mit dieser Problematik heute umgegangen werden? Damit dies bei heute durchgeführte Sanierungen nicht mehr vorkommt, hat das Forum Asbest Schweiz FACH vor etwas mehr als einem Jahr eine Broschüre zum Thema Visuelle Kontrollen und Raumluftmessungen bei Asbestsanierungen publiziert. Diese Broschüre unterstreicht die Bedeutung der verschiedenen Kontrollen, insbesondere der Visuellen Kontrolle nach einer Asbest-Sanierung. Sie besagt dass "... die Sauberkeit sämtlicher Oberflächen aus unmittelbarer Nähe im Streiflicht einer leuchtstarken Taschenlampe eingehend inspiziert [werden müssen]".

Wie umgehen mit bereits sanierten Gebäuden

Dass Reste von Spritzasbest in bereits sanierten Gebäuden bei einer späteren Kontrolle zum Vorschein kommen, ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel, insbesondere wenn die Sanierung bereits Jahre zurückliegt. Typischerweise betroffen sind schwer zugängliche Orte, wie Verbindungen zwischen Metall-Elementen, aber auch zwischen Metall und Beton oder unter Unterlagsböden.

Ein Besitzer eines Gebäudes, das früher Spritzasbest enthalten hat, muss also praktisch davon ausgehen, dass Spritzasbest nach wie vor vorhanden ist. Im Rahmen von neuen Renovations- oder Abbrucharbeiten muss also ein Spezialist beigezogen werden, der dieses Vorhandensein abklärt.

Liegt die Sanierung noch nicht mehr als einige wenige Jahre zurück, und hat der Bauherr den Verdacht, dass die Sanierung nicht sauber ausgeführt wurde, kann er sich eventuell gegen den Sanierer oder allenfalls den Fachbauleiter werden um die Mängel noch zu beheben. Die Verjährungsfristen sind aber kurz.

Reste von Spritzasbest nach Sanierung

Empfehlungen an den Bauherrn für künftige Sanierungen

Was kann ein Bauherr machen, damit er in Zukunft nicht mit diesem Problem konfrontiert ist? Dass er von der Sanierungsfirma erwartet, dass sauber gearbeitet wird, ist klar. Da er selber aber kaum über die nötigen Kompetenzen verfügt, eine Sanierung eingehend zu kontrollieren, muss er sich auf den Fachbauleiter verlassen können. Wie kann der Bauherr aber wissen, dass der Fachbauleiter die Kontrollen wirklich sauber ausführt? Leider kann dies heute (noch) nicht als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden.

Folgende zwei Empfehlungen können gemacht werden:

  • Vertraglich festhalten, welche Kontrollen durchgeführt werden müssen. Im Prinzip kann man sich auf die FACH-Publikation 2955 berufen. Wenn man noch weiter gehen will, kann man verlagen, dass diese visuellen Kontrollen gemäss ausländischen Normen, z.B. der französischen Norm AFNOR XP X 46-021 oder der US-amerikanischen Norm ASTM E1368-05 ausgeführt werden. Diese Normen sind in der Tat einiges präziser als die schweizer Vorgaben. Eine deutsche Zusammenfassung der wesentlichen Punkte dieser Normen findet sich hier.
  • Protokolle verlangen: Durch ein detailliertes Protokoll hat der Bauherr eine gewisse Garantie, dass die Kontrollen auch wirklich durchgeführt wurde. Die französische AFNOR-Norm verlangt etwa, dass in einem detaillierten Protokoll jedes kontrollierte Element einzeln aufgeführt und der Zustand beurteilt wird.

Empfehlungen an den Fachbauleiter

Als Fachbauleiter sollte man darauf achten, dass man die Visuellen Kontrollen nach einer Sanierung von gefährlichen Materialien wie Spritzasbest wirklich systematisch durchführt und minutiös protokolliert. Nur damit kann sichergestellt werden, dass auch geringe Reste von Asbestfasern nicht unentdeckt bleiben.Festsitzende Reste von Spritzasbest in Ritzen von Beton

Empfehlungen an Diagnostiker

Werden heute Liegenschaften untersucht, die früher Spritzasbest enthalten haben, so muss diesem Thema eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Neue Isolationen, die nach der Sanierung angebracht wurden, müssen zur Kontrolle entfernt werden. Unterlagsböden müssen allenfalls teilweise weggespitzt werden, um festzustellen ob es zwischen ihm und Metallteilen noch Reste hat, die nicht saniert wurden. Da Unterlagsböden oder auch andere Materialien oft erst nach dem Spritzasbest eingebaut wurden, kommt es häufig vor, dass sich unter diesen grundsätzlich heterogen verteilte Reste von Spritzasbest finden.

Braucht es detaillierte Kontrollen bei allen MaterialienReste von Spritzasbest nach Sanierung

Müssen alle Sanierungsbaustellen so systematisch kontrolliert werden, wie bei Spritzasbest? Das Risiko von hohen Folgekosten oder Gesundheitsschäden ist bei Materialien wie asbesthaltigen Fliesenklebern ganz klar geringer als bei Spritzasbest. Wird etwa in einem Mehrfamilienhaus der Fliesenkleber in 20 Badezimmer saniert, wäre es übertrieben, wenn für alle 20 Räume ein einzelnes Protokoll erstellt wird (wie auch nicht in jedem Badezimmer eine Raumluftmessung durchgeführt wird).

In einem solchen Fall ist es ausreichend nur einzelne der Räume stichprobenartig zu kontrollieren. In diesen sollten die Kontrollen aber systematisch sein und auch protokolliert werden. Dies ist nicht nur im Interesse des Bauherrn, sondern auch des Fachbauleiters, der die Kontrollen durchführt, denn damit belegt er, dass er eine saubere Arbeit geleistet hat.

Luftbilanz einer Sanierungszone - Version 4.1

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Simon Schneebeli; März 18, 2015

Vor vier Jahren haben wir die Vorgaben zur Luftbilanz des französischen INRS ins Deutsche übersetzt. Es hat sich schnell gezeigt, dass diese Vorgaben für die tägliche Praxis und die heute zur Verfügung stehenden Geräte zu kompliziert war. Wir haben das ganze Berechnungsschema daher mehr und mehr vereinfacht. Mit der Version 4.1 haben folgende Punkte angepasst:

  • Luftzufuhr durch Materialschleuse: Für marktübliche zwei-kammerige Materialschleusen muss mit mehr als den bisher vorgeschlagenen Volumen gerechnet werden. Wir schlagen 3000 m3/h vor.
  • Abdecken der Kompensationsöffnungen: Keine Zone ist 100% dicht und im Verlauf der Sanierung nehmen die Leckagen zu. Entweder muss also die Leistung der UHGs gesteigert werden, oder aber man reduziert die kontrollierte Luftzufuhr. Da die Leckagen aber diffus über die ganze Zone verteilt sind, scheint es nicht berechtigt, diese Öffnungen ganz abzudecken. Wir haben dies als expliziten Faktor in die Berechnung integriert und empfehlen, nicht mehr als 50% der Kompensationsöffnungen abzudecken.

Die detaillierte Anleitung zur Berechnung der Luftbilanz kann hier heruntergeladen werden. Die Tabelle zur Berechnung findet sich hier: OpenDocument-Format, Excel-Format.

Vielen Dank an ETI-Swiss und Bafob für das kritische Feedback.

Neue FACH-Publikation: "Asbestsanierung beim Um- und Rückbau von Gebäuden"

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admin11; Februar 21, 2015

Das Forum Asbest Schweiz, FACH hat eine weitere Publikation zum Thema Asbest herausgegeben. Unter dem Titel "Asbestsanierung beim Um- und Rückbau von Gebäuden" wendet sich das FACH in erster Linie an Bauherren und Architekten und gibt Empfehlungen zur Gebäude-Untersuchung und zur Planung einer Asbestsanierung.

Erstmals wird hier festgehalten, dass eine Gebäudeuntersuchung von einer anerkannten Fachperson durchgeführt werden sollte. Bislang wurde dies in keinem offiziellen Dokument so explizit festgehalten (wobei verschiede Kantone bereits Vorschriften in dieser Richtung haben). Ausserdem wird auf die Bedeutung der Kommunikation hingewiesen, ein Punkt, der in der Tat nicht immer genügend Beachtung findet.

Die neue Publikation kann hier heruntergeladen werden.

Luftbilanz einer Sanierungszone mit Asbest - Version 3

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admin11; Januar 04, 2015

Der überarbeitete Leitfaden zur Berechnung der Luftbilanz einer Sanierungsbaustelle kann hier herunter geladen werden.

Bereits im 2011 hat Picadus die Vorgaben der INRS zur Berechnung der Luftbilanz in einer Sanierungszone ins Deutsche übersetzt und den schweizer Vorschriften angepasst. Im Verlauf der Zeit wurde dieses Verfahren weiter überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Version 2 dieses Dokuments erschien im Oktober 2014. Auf Grund des erhaltenen Feedbacks wurde das Vorgehen noch einmal überarbeitet, insbesondere um es intuitiver zu machen.

Das neue Dokument kann hier heruntergeladen werden.

Eine Tabelle/Dokumentvorlage für die Berechnung nach diesem Verfahren findet sich hier.

Die neue Version ist weniger konservativ bezüglich der Leistung der UHG. Man hat daher bei folgenden zwei Punkten WENIGER Sicherheitsmarge:

  • Regulierung des Zuflusses über die UHG: Die überarbeitete Version trägt der Tatsache Rechnung, dass man heute fast auf jeder Baustelle mit UHG arbeitet, welche stufenlos einstellbar sind. Der Unterdruck wird daher heute vor allem über die Unterdruckhaltegeräte geregelt, und nicht mehr über variable Öffnungen. Dies birgt aber das Risiko, dass man die Leistung der UHG zu stark reduziert, und damit zwar den Unterdruck zwar halten kann, aber nicht mehr einen genügenden Luftaustausch hat. Bei der Überprüfung einer Sanierungszone ist also vermehrt darauf zu achten, dass nicht nur der Unterdruck genügend ist, sondern auch der Luftaustausch.
  • Diffuse Lufzufuhr durch Leckagen: Die französische Norm verlangt, dass die Frischluftzufuhr über die Kompensationsöffnungen NICHT abgedeckt werden, auch wenn die Luftzufuhr über Spalten und Ritzen erheblich ist. Dadurch stellt man sich sicher, dass die Luftzufuhr immer - auch in Teilzonen - kontrolliert und (mehr oder weniger) bekannt ist. Lässt man es zu, dass die Kompensationsöffnungen abgedeckt werden, wenn die Frischluftzufuhr über Leckagen (Spalten und Ritzen) zunimmt, geht man das Risiko ein, dass die Durchlüftung insgesamt ausreichend, aber nicht in jeder Teilzone sicher gestellt ist. Bei der Berechnung nach der neu überarbeiteten Version ist also vermehrt darauf zu achten, dass die Durchlüftung jeder Teilzone ausreichend ist und keine "toten" Bereiche entstehen.