Bereits im Frühling 2019 hat die SUVA darüber informiert, dass sie die Anforderungen an die Teilnehmer der Ausbildung zum Spezialisten für Asbestsanierung gemäss EKAS-Richtlinie 6503 anzuheben gedenkt.
Auf Anfang 2020 treten diese Änderungen in Kraft.
Neue Anforderungen an Kursteilnehmer
Personen, die sich zum Spezialist für Asbestsanierung ausbilden wollen, müssen neu folgende Anforderungen erfüllen: