Der Preis, aber auch die Qualität einer Schadstoff-Untersuchung hängt zu einem grossen Teil davon ab, wie viele Proben der Spezialist nimmt. Bestrebungen, hier Vorgaben zu machen, gibt es. Vergleicht man aber verschiedene dieser Normen und Empfehlungen merkt man, dass die Angaben zum Teil extrem auseinander gehen. Dies weisst darauf hin, dass sich die Experten alles andere als einig sind. Wie kommt man aber zu einem besseren Ansatz?
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Bauschadstoff - News
Im Rahmen von Abbrucharbeiten findet man sehr oft Faserzement-Elemente und Fliesenkleber mit Asbest. Diese Elemente zu entfernen kann sehr aufwändig und entsprechend teuer sein und es stellt sich die Fragen, ob diese Kosten immer gerechtfertigt sind.
Die Suva hat eine neue Broschüre herausgegeben, gemäss welcher gewisse Arbeiten auch mit einem Bagger durchgeführt werden können:
Auf den 1. Januar 2016 trat die neue "Verordnung über die Vermeidung und die Entsorung von Abfällen VVEA" in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bislang gültige Technische Verordnung Abfälle TVA.
Die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor radioaktiven Strahlen in der Schweiz ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Seit Oktober letzten Jahres läuft die Vernehmlassung der neuen Revision dieser Verordnung. Stellungsnahmen können noch bis am 15. Februar abgeliefert werden.
Für den Bauschadstoff-Spezialisten sind insbesondere die Vorgaben zum Radon zu beachten. Es geht um folgende Punkte (Kapitel 3, Art. 164-177):
Letztes Jahr hat die SUVA das Factsheet 33077 herausgegeben. Dieses Factsheet besagt unter anderem, dass man beim Sanieren von Fliesenkleber auf den Aufbau einer dreikammerigen Schleuse verzichten kann, solange es sich um weniger als 5m2 Fliesenkleber handelt, dieser nicht abgeschliffen sondern abgespitzt wird und man alles in einem einzigen Arbeitsgang machen kann.
An der Generalversammlung des Fachverbandes Gebäudeschadstoffe Schweiz, FAGES hat Mike Zachau, ausgebildeter Radon-Spezialist, einen kurzen Vortrag zum Thema Radon gegeben. Er ist dabei insbesondere auf die gegenwärtigen und zukünftigen Richtwerte eingegangen.
In den vergangenen Jahren und auch noch heute wurden vom Bundesamt für Gesundheit folgende Grenzwerte- und Richtwerte angegeben: