Auf den 1. Januar 2016 trat die neue "Verordnung über die Vermeidung und die Entsorung von Abfällen VVEA" in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bislang gültige Technische Verordnung Abfälle TVA.
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Bauschadstoff - News
Die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor radioaktiven Strahlen in der Schweiz ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Seit Oktober letzten Jahres läuft die Vernehmlassung der neuen Revision dieser Verordnung. Stellungsnahmen können noch bis am 15. Februar abgeliefert werden.
Für den Bauschadstoff-Spezialisten sind insbesondere die Vorgaben zum Radon zu beachten. Es geht um folgende Punkte (Kapitel 3, Art. 164-177):
Letztes Jahr hat die SUVA das Factsheet 33077 herausgegeben. Dieses Factsheet besagt unter anderem, dass man beim Sanieren von Fliesenkleber auf den Aufbau einer dreikammerigen Schleuse verzichten kann, solange es sich um weniger als 5m2 Fliesenkleber handelt, dieser nicht abgeschliffen sondern abgespitzt wird und man alles in einem einzigen Arbeitsgang machen kann.
An der Generalversammlung des Fachverbandes Gebäudeschadstoffe Schweiz, FAGES hat Mike Zachau, ausgebildeter Radon-Spezialist, einen kurzen Vortrag zum Thema Radon gegeben. Er ist dabei insbesondere auf die gegenwärtigen und zukünftigen Richtwerte eingegangen.
In den vergangenen Jahren und auch noch heute wurden vom Bundesamt für Gesundheit folgende Grenzwerte- und Richtwerte angegeben:
Spritzasbest zu sanieren ist nicht einfach. Gerade feine Reste in Ritzen und Spalten kann man nie zu 100% entfernen. So lange es sich ausschliesslich um geringe Reste handelt, ist dies auch nicht wirklich ein Problem. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch heute noch Spritzasbest-Sanierungen ungenügend sauber ausgeführt werden.
Vor vier Jahren haben wir die Vorgaben zur Luftbilanz des französischen INRS ins Deutsche übersetzt. Es hat sich schnell gezeigt, dass diese Vorgaben für die tägliche Praxis und die heute zur Verfügung stehenden Geräte zu kompliziert war. Wir haben das ganze Berechnungsschema daher mehr und mehr vereinfacht. Mit der Version 4.1 haben folgende Punkte angepasst: